Wichtige Hinweise für Bauherren
Die Baugrunduntersuchung sollte zu den ersten Maßnahmen eines jeden
Bauherren gehören, da sie sehr bedeutend für das zukünftige Bauvorhaben ist.
Das Baugrundstück besteht nun mal in erster Linie aus dem Baugrund, der
die Lasten des Neubaues aufnehmen muss.
Der Bauherr muss dabei nach geltendem Recht als Grundstückseigentümer das Baugrundrisiko tragen, er spürt das immer dann, wenn aus Unkenntnis
der Baugrundverhältnisse durch die Baufirma Bedenken und Mehrkosten (z.B.
wegen Mehraushub, Gründungsverstärkung und Grundwasser) angemeldet werden,
oder er merkt es erst nach einiger Zeit, wenn
Risse im Bauwerk auftreten
oder es gar zu Schiefstellungen kommt, weil der Baugrund nicht ausreichend
tragfähig ist.
Um diese unvorhergesehenen Kosten oder Bauschäden zu vermeiden, sollte auf
eine Baugrunduntersuchung zu Beginn der Planung nicht verzichtet werden.
Mit Hilfe von Bohrungen,
Sondierungen oder
Schürfen werden die
Baugrundschichten aufgeschlossen,
Proben entnommen und diese im
Labor
untersucht. Auf Grundlage der dabei erhaltenen Daten wird ein
Baugrundgutachten erstellt. Dieses Gutachten enthält Bodenkennwerte,
Angaben zur Belastbarkeit, Hinweise und Empfehlungen für eine
wirtschaftliche und sichere Gründung sowie für den Schutz des Bauwerkes vor
Grundwasser.
Selbst wenn ein Statiker wegen fehlendem Baugrundgutachten Annahmen zur
Belastbarkeit des Baugrundes getroffen hat, sieht es in der Praxis so aus,
dass letztendlich der Prüfstatiker die Auflage erteilt, dass vor Baubeginn
die getroffenen Annahmen bezüglich der Bodenpressungen und
Grundwasserverhältnisse durch eine Baugrunduntersuchung nachzuweisen sind.
Es reicht auch nicht aus, wenn nach dem Baugrubenaushub lediglich eine
visuelle Begutachtung der Baugrubensohle vorgenommen wird, denn die
interessierende durch das Fundament
beeinflusste Zone befindet sich unter
dem Fundament und kann je nach Höhe der Belastung mehrere Meter tief
reichen.
Wenn man beispielsweise statt 0,8 m tiefen Streifenfundamenten wegen
schlechtem Baugrund Tiefergründungen bis 1,5 m durchführen muss, können die
Mehrkosten bereits das 2 – 3-fache der kalkulierten Kosten ausmachen.
Selbst das Argument, dass die Nachbarhäuser auch ohne Baugrunduntersuchung
realisiert worden seien, entlastet bei einem Schaden den Bauherren nicht.
Auch Erfahrungswerte von Planern oder Bauunternehmen entbinden nicht von der
Untersuchung des Baugrundes, denn dieser kann innerhalb des
Gebäudegrundrisses schon stark abweichende Eigenschaften haben.
Letztendlich trägt immer der Bauherr alleine die Verantwortung, wenn im
wahrsten Sinne des Wortes „etwas schief geht“.
Die Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung gibt somit dem Bauherren, wie
auch seinem Architekten, Statiker und nicht zuletzt der Baufirma die
notwendigen Angaben über die günstigste Gründungsart und über notwendige
Maßnahmen zum Bauwerksschutz. Sie bildet die Grundlage für eine genauere
Kalkulation hinsichtlich der Finanzierung des Gesamtvorhabens
Die Preisspanne einer Baugrunduntersuchung für ein Einfamilienwohnhaus liegt
je nach den Gegebenheiten zwischen 600,- und 1.000,- EUR, soviel sollte sie
Ihnen wert sein. |